Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2023
TECO7 - Bernhard Bresich
Hauptstrasse 4, 7111 Parndorf
1. Allgemeines
Alle Leistungen von TECO7 unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich, durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
TECO7 - Bernhard Bresich (im Folgenden kurz "TECO7" genannt) ist "Dienstleister" für den Verein. Der Verein ist bei allen "TECO7 Programmen" der eigentliche Veranstalter und bucht Leistungen von TECO7.
Vereinbarte Leistungen werden ausschließlich im Rahmen eines Werkvertrages für den Verein erbracht. Es wird hiermit festgehalten, dass TECO7 weder gegenüber Dritten noch gegenüber dem Verein als Veranstalter auftritt.
2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich und gültig, wenn sie von TECO7 und dem auftraggebenden Verein schriftlich und ordnungsgemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Vereinbarung angegebenem Umfang. Vereinbarungen werden immer zwischen TECO7 und dem Verein geschlossen.
Anmeldungen von privaten Personen zu einem Camp sind verbindlich.
3. Angebote
Angebote sind grundsätzlich bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.
4. Termine und Fristen
Die von TECO7 genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Vereins benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem TECO7 die benötigten Informationen erhält.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von TECO7 nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die die Leistung von TECO7 wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen - berechtigen TECO7 ebenso, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. TECO7 wird den Verein so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
5. Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Verein. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen TECO7, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Verein zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird TECO7 dem Auftraggeber (Verein) in Rechnung stellen.
6. Änderungen
TECO7 hat das Recht, Termine der einzelnen Vertragsinhalte, sowie Zeitablauf und Trainerbesetzung aus gegebenen Anlass zu verändern und dafür Ersatztermine mit den Auftraggebern zu vereinbaren.
7. Verzug, Rücktritt
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Frist für die Erbringung der Leistung aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von TECO7 ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Verein daran kein Verschulden trifft.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von TECO7 liegen, entbinden TECO7 von der Leistungsverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit in der die Leistung zu erfolgen hat.
8. Stornokosten
Stornierungen durch den Verein oder eine Privatperson sind nur mit schriftlicher Zustimmung von TECO7 möglich.
Folgende Stornokosten treten bei einer Absage auf:
- Bis 2 Monate vor Beginn des TECO7 Programms: 50% des vereinbarten netto Betrages
- Bis 1 Monat vor Beginn des TECO7 Programms: 60% des vereinbarten netto Betrages
- Bis 2 Wochen vor Beginn des TECO7 Programms: 70% des vereinbarten netto Betrages
- Bis 1 Woche vor Beginn des TECO7 Programms: 80% des vereinbarten netto Betrages
9. Haftung
TECO7 haftet nicht für ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Teilnehmer eines TECO7 Programmes. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber Dritter - insbesondere auch gegenüber anderen Teilnehmern. Gegenüber dem Verein wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen von Teilnehmern oder des Vereins, übernommen. Für Schäden die von Campteilnehmern oder von diesen mitgeführten Sachen verursacht wurden haftet TECO7 nicht.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- oder Videoaufnahmen während einer Veranstaltung von uns gemacht und auf Facebook / Instagram / Youtube / Vimeo / div. Social Media Plattformen oder unsere Homepage gestellt werden dürfen. Alle Bildrechte liegen bei uns.
10. Ausschluss eines Teilnehmers
Den Anordnungen der TECO7 Trainer und Personen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Bei Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert, bei Wiederholung kann das Kind ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme durch den Veranstalter ausgeschlossen werden.
TECO7 ist zudem berechtigt Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde.
Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes eines Teilnehmers wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich von TECO7 entziehen (zB: Heimweh) notwendig sein, kann keine anteilsmäßige Rückerstattung aus dem vereinbarten Pauschalbetrag erfolgen.
11. Erreichbarkeit der Vereinsleitung
Die Verantwortlichen des Vereins verpflichten sich, während der Durchführung des TECO7 Programms erreichbar zu sein, dies gilt insbesondere, wenn sich die Verantwortlichen zeitgleich im Urlaub befinden.
12. Mitwirkungspflicht
Mängel oder Störungen sind dem TECO7 Personal vor Ort sofort mitzuteilen. Kommt der Verein durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm diverse Ansprüche nicht zu. Das TECO7 Personal vor Ort ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Eisenstadt. Für den Fall, dass der Vertragspartner von TECO7 keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, bzw. diesen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetztes verlegt hat, wird der Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bedingungen.